Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Tickets

Das bei der Azienda Trasporti Funicolari Malcesine Monte Baldo (nachfolgend „ATF Malcesine – Monte Baldo“) gekaufte Ticket ist ausschließlich personengebunden und darf nicht übertragen, umgetauscht oder vervielfältigt werden.

Jede missbräuchliche Verwendung des Tickets, wie z. B. der Verkauf oder die Weitergabe an andere Personen, führt zum sofortigen Entzug des Tickets durch das zuständige Personal, vorbehaltlich weiterer rechtlicher Konsequenzen.

Mit dem Kauf und dem daraus folgenden Besitz des Tickets werden die Beförderungsbestimmungen und die Betriebsordnung der Seilbahn Malcesine Monte Baldo zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Die Verwendung des Tickets setzt die uneingeschränkte Akzeptanz der in den Vorschriften festgelegten Bedingungen voraus, die im Folgenden in ihren wesentlichen Punkten zusammengefasst werden:

  • Das Ticket ist ein personengebundenes und nicht übertragbares Dokument.
  • Der Ticketinhaber ist für dessen Aufbewahrung verantwortlich.
  • Das Personal der Anlage kann von den Fahrgästen beim Einlass die Vorlage eines Ausweises verlangen.
  • Das Ticket gilt an einem einzigen Tag (Hin- und Rückfahrt müssen am selben Tag erfolgen) und ist nicht erstattungsfähig.
  • Der Inhaber des Tickets ist berechtigt, die auf dem gekauften Ticket angegebenen Einrichtungen zu nutzen.
  • Die Seilbahnen sind gemäß dem von der Betreibergesellschaft erstellten und in allen Kassen und auf der Website veröffentlichten Programm für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Wer ein Ticket erwirbt, nimmt zur Kenntnis, dass die bei der Abfahrt der Seilbahn angegebene Schließzeit am Abend verbindlich ist. ATF Malcesine – Monte Baldo haftet nicht für eventuelle Kosten oder Unannehmlichkeiten, die den Fahrgästen aufgrund der fahrplanmäßigen oder durch höhere Gewalt bedingten Schließung der Anlage bei der Rückfahrt zum Ausgangsort entstehen könnten.
    Achtung! Eine Verlängerung der Betriebszeiten der Seilbahnen ist ausgeschlossen.
  • Die Öffnung der Verbindungen zwischen den Gebieten, das Datum und die Uhrzeit der Öffnung und Schließung der Anlagen sowie die vollständige oder teilweise Schließung der Anlagen aus technischen Gründen (Pannen oder die Notwendigkeit außerordentlicher Wartungsarbeiten), aus Sicherheitsgründen (beispielsweise aufgrund von Wind über den zulässigen Höchstwerten), bei Stromausfällen, bei Schließung einer oder mehrerer Zufahrtsstraßen zum Gebiet, bei Streiks (auch des eigenen Personals) und ganz allgemein aus allen Gründen, die nicht in der Verantwortung von ATF Malcesine – Monte Baldo liegen, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit und Entscheidung dieses Unternehmens. Die Fahrgäste haben deshalb weder im Falle von Schließungen, Fahrplanänderungen sowie Teil- oder Vollsperrungen keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Durchsagen an den Aufstiegsanlagen sind genauestens zu beachten.
  • Minderjährige: Die Verantwortung dafür, ob die Voraussetzungen für den Kauf und/oder die Bestellung eines Tickets hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen für die Benutzung der Seilbahnen gegeben sind, liegt ausschließlich bei den Eltern oder den Erziehungsberechtigten und somit bei den Personen, denen die Minderjährigen anvertraut sind. Diese Personen sind auch dafür zuständig zu beurteilen, ob die Minderjährigen körperlich und motorisch in der Lage sind, die Anlagen zu benutzen.
  • ATF Malcesine – Monte Baldo haftet nicht für Schäden an Kleidung und/oder Ausrüstung, die während der Ausübung der Freizeitaktivitäten aufgrund von Ursachen entstehen, die ATF nicht zuzuschreiben sind und die nicht rechtlich nachweisbar sind. Folglich besteht auch kein Versicherungsschutz. Die Fahrgäste werden auf das unvermeidliche Risiko des Vorhandenseins möglicher Fett- oder Ölspuren an den Aufstiegsanlagen hingewiesen.
  • Ungenutzte Tickets werden unter keinen Umständen erstattet.

Käufliche Ticketarten

Vorschriften für Fahrgäste

Um den Fahrdienst in Anspruch nehmen zu können, müssen die Fahrgäste im Besitz eines Tickets sein.

Das Betreten der Bereiche und umzäunten Anlagen der Einrichtung ist Personen, die nicht zur Nutzung des Services berechtigt sind, untersagt, es sei denn, sie sind zur Ausübung der gesetzlich oder vertraglich geregelten Arbeitnehmerrechte dazu befugt oder verpflichtet. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die betrunken sind oder sich in einem physischen Zustand befinden, der ihre eigene Unversehrtheit oder die Unversehrtheit anderer gefährden kann; Personen, deren Zustand oder Verhalten die Sicherheit gefährden, andere Fahrgäste stören und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen kann; Personen, die Gegenstände mit sich führen, die sie am problemlosen Einsteigen in die Kabinen hindern, sowie Fahrgäste, die unangemessen gekleidet oder in jedem Fall nicht ausreichend gegen die klimatischen Umgebungsbedingungen geschützt sind.

Die Fahrgäste müssen die gebotenen Vorkehrungen treffen und, soweit sie in der Lage sind, für ihre eigene Sicherheit, für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen und Tiere sowie für die Sicherheit ihres Besitzes Sorge tragen.

Fahrgäste, die mit dem Beförderungssystem der Anlage nicht vertraut sind, müssen das Personal verständigen und entsprechende Anweisungen einholen, beispielsweise für den Fall, dass auf der Strecke Rettungsmaßnahmen durch Abseilung durchgeführt werden müssen.

In Anbetracht der Art und Weise, wie Fahrgäste in der Bahn gerettet werden können, müssen Fahrgäste mit Behinderung das Personal im Voraus über ihre Hilfsbedürftigkeit informieren und die verschiedenen eventuellen Transportmethoden mit ihnen abstimmen.

Das Ticket muss in Übereinstimmung mit den von den Lese- und Zählgeräten vorgesehenen Methoden verwendet werden. Der Preis des Tickets beinhaltet die Beförderung eines kleinen Gepäckstücks, das nicht sperrig ist, ein Gewicht von 10 kg nicht überschreitet und keine gefährlichen Stoffe (entzündlich, explosiv, giftig, umweltschädlich usw.) enthält.

Die gemischte Beförderung von Personen und Gütern ist verboten, ausgenommen persönliches Gepäck.

Pro Kabine darf nur ein Hund mit Leine und Maulkorb befördert werden. Die Mitnahme von Schusswaffen, auch wenn sie ungeladen und/oder zerlegt sind, sowie von Munition durch Privatpersonen ist verboten.

Eine vorrangige Beförderung ist nicht gestattet, außer für Dienst-, Rettungs- und Überwachungszwecke.

Die Fahrgäste sind verpflichtet, die von der zuständigen Behörde und der Betreibergesellschaft, das die Anlage betreibt, im Interesse eines ordnungsgemäßen Betriebs erlassenen und in den Stationen und Kabinen ausgehängten Vorschriften sowie alle sonstigen Anweisungen zu befolgen, die im Interesse der Unfallverhütung vom Personal der Anlage gegeben werden können.

Den Fahrgästen ist es untersagt, das Personal abzulenken oder von der Erfüllung seiner Aufgaben abzuhalten. Beim Ein- und Aussteigen in die Kabinen müssen sie den Anweisungen des Personals Folge leisten.

Fahrgäste, die ein „Mountain Bike“-Ticket erwerben möchten, sollten darauf achten Routen zu wählen, die ihrer Geschwindigkeit, ihren Fähigkeiten, dem Zustand des Geländes, der Wege und Pfade, der Beschilderung, den Witterungsbedingungen und den Sichtverhältnissen angemessen sind. Mountainbikestrecken und Wege werden von Dritten ausgewiesen, gepflegt und instandgehalten und werden hier lediglich aufgeführt.

Wir übernehmen daher keine Haftung für Ereignisse, die sich aus der Verwendung der in diesem Dokument enthaltenen Informationen ergeben.

Ausflüge und Wanderungen werden auf eigene Verantwortung der Nutzer durchgeführt.

Die Seilbahn Funivia Malcesine Monte Baldo ist nur für die Beförderung von der Talstation zur Bergstation und/oder umgekehrt verpflichtet.

Die Fahrgäste müssen sich insbesondere an die folgenden Vorschriften halten:

  • zu kooperieren, um sicherzustellen, dass die Beförderung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, und sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder anderweitig geschädigt werden
  • die automatische Schließung der Kabinentür nicht zu behindern
  • die Anweisungen des Personals zum Betreten und Verlassen der Kabinen zu befolgen
  • die Ausstiegsplattform unverzüglich in der angegebenen Richtung zu verlassen

Den Fahrgästen ist strengstens untersagt:

  • die Kabine zum Schwanken zu bringen
  • in der Kabine eine unangemessene Position einzunehmen und sich riskant zu verhalten;
  • Sicherheits- und Warnvorrichtungen zu berühren und zu betätigen
  • die Kabinen, die Räumlichkeiten, die Umgebung der Anlage und ihre Ausstattung und ihr Zubehör zu beschädigen, zu zerstören oder zu verunreinigen
  • ohne Anwesenheit des Personals die Stationen zu betreten oder die Kabine zu besteigen
  • mit dem Betriebspersonal zu sprechen, es sei denn, dies geschieht aus Gründen, die mit der Serviceleistung zusammenhängen
  • während der Fahrt und in den Wartebereichen der Stationen zu rauchen

Im Falle einer Betriebsunterbrechung, die die Rettung von Fahrgästen auf der Strecke erforderlich macht, haben die Fahrgäste den Anweisungen des Seilbahnpersonals Folge zu leisten und jede Eigeninitiative zu unterlassen, auch wenn einige von ihnen aufgrund besonderer Umstände meinen, für ihre eigene Rettung oder die von anderen sorgen zu können.

Fahrgäste, die sich nicht an diese Vorschriften halten, sind für alle Folgen und Schäden verantwortlich, die dem Betreiber, anderen Fahrgästen und Dritten daraus entstehen.

Verstöße gegen diese Vorschriften, auf die die Öffentlichkeit durch besondere Bekanntmachungen aufmerksam gemacht wird, werden gemäß Artikel 18 des Präsidialerlasses Nr. 753/80 geahndet.

Wenn die Nichteinhaltung der Vorschriften die Sicherheit anderer Fahrgäste ernsthaft gefährden kann, werden die Zuwiderhandelnden an die Justizbehörden verwiesen, wenn es sich um eine der in den Artikeln 432 und 650 des it. Strafgesetzbuches oder im Präsidialerlass Nr. 753 vom 11. Juli 1980 vorgesehenen Straftaten handelt.

Beschwerden von Fahrgästen über die Einhaltung der Fahrpläne und die Sicherheit des Betriebs sind an folgende Stellen zu richten:

U.S.T.I.F. per il Veneto e Friuli V.O. - Strada della Motorizzazione Civile, 13 - 30174 MESTRE (VE) und an die Provincia di Verona - Via S. Maria Antica, 1 - 37121 VERONA, unter Angabe der vollständigen Personalien und der genauen Anschrift des Beschwerdeführenden zu richten. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

Außerdem weisen wir die Fahrgäste darauf hin, dass die A.T.F. Malcesine – Monte Baldo nicht haftet und daher keine Rückerstattung zu leisten hat, wenn es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z. B. übermäßig starker Wind, unvorhersehbare technische Probleme, plötzliche und unangekündigte Unterbrechung der Stromversorgung) zu einer teilweisen Einstellung des Fahrdienstes kommt.